Allgemeine Geschäftsbedingungen der Print & Web GmbH
 

1.    Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Print & Web GmbH gelten ausschließlich diese ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen‘. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Print & Web GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen‘ abweichende oder diese
ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen‘ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Bei ständiger Geschäftsverbindung unterliegen spätere Aufträge diesen Einheitlichen Geschäftsverbindungen, auch wenn die Print & Web GmbH nicht erneut auf diese verweist.
Für die Vertragserfüllung sind auch die jeweiligen AGB des Mediums maßgeblich, in dem die Inserate geschalten werden. Die Kunden können daher nur Leistungen von der Print & Web GmbH verlangen, welche auch nach den AGB des jeweiligen Mediums zulässig sind.

2.    Vertragsabschluss

Die Angebote der Print & Web GmbH sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag ab Zugang bei der Print & Web GmbH gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Print & Web GmbH als angenommen, sofern die Print & Web GmbH nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund
des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Print & Web GmbH, um Gegenstand des Vertragsverhältnisses zu werden.

3.    Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Print & Web GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Print & Web GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Print & Web GmbH ein Honorar in der Höhe von 15%  des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen der Print & Web GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Print & Web GmbH.
Alle der Print & Web GmbH erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge der Print & Web GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Print & Web GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Print & Web GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten der Print & Web GmbH, die aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Print & Web GmbH eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich der Print & Web GmbH zurückzustellen.

4.    Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Print & Web GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Print & Web GmbH für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Print & Web GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Print & Web GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Print & Web GmbH; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Print & Web GmbH zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte
für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Print & Web GmbH gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Print & Web GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Print & Web GmbH nicht zulässig.

5.    Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen der Print & Web GmbH einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Print & Web GmbH und können von der Print & Web GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung desPrint & Web GmbH-Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Print & Web GmbH darf der Kunde die Leistungen der Print & Web GmbH nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die vereinbarte Vertragsdauer  nutzen.
Änderungen von Leistungen der Print & Web GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Print & Web GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Print & Web GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Print & Web GmbH erforderlich.
Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen hat die Print & Web GmbH Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Kunde nicht die Unterlagen etc.  der Print & Web GmbH genutzt hat, obliegt dem Kunden.

6.    Kennzeichnung

Die Print & Web GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf die Print & Web GmbH und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

7.    Genehmigung

Alle Leistungen der Print & Web GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Print & Web GmbH Leistungen überprüfen lassen.
Die Print & Web GmbH veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8.    Termine

Die Print & Web GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Print & Web GmbH eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines eingeschriebenen Mahnschreibens an die Print & Web GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Print & Web GmbH.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Print & Web GmbH – entbinden die Print & Web GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Bei Verzug des Kunden mit seinen Vertragspflichten, wodurch die Durchführung des Auftrages durch die Print & Web GmbH unmöglich gemacht oder erheblich behindert wird, ist die Print & Web GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt. Ist die Print & Web GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden.

9.    Zahlung

Die Rechnungen der Print & Web GmbH sind prompt, netto Kassa und ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Print & Web GmbH. Der Kunde darf nur mit von der Print & Web GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10.    Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach
Leistung durch die Print & Web GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Print & Web GmbH zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Print & Web GmbH beruhen.
Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Print & Web GmbH keinerlei Haftung.

11.    Haftung

Die Print & Web GmbH wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Print & Web GmbH vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Print & Web GmbH vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Print & Web GmbH vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit
vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Print & Web GmbH für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, bestehen nur bei zumindest groben Verschulden der Print & Web GmbH.  Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Insbesondere haftet die Print & Web GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der
Verwendung eines Kennzeichens) die Print & Web GmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Print & Web GmbH schad- und klaglos: der Kunde hat der Print & Web GmbH somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Print & Web GmbH aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

12.    Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Print & Web GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

13.    Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Print & Web GmbH.
Für alle sich zwischen der Print & Web GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird  die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien bzw. des Handelsgerichtes Wien vereinbart.